Pfarreienrat/ KirchengemeindeverbandIn einer Pfarreiengemeinschaft wird ein Pfarreienrat zur verbindlichen Zusammenarbeit in pastoralen Fragen gebildet. Dieser Pfarreienrat besteht aus amtlichen Mitgliedern und Delegierten aus den Kirchengemeinderäten. Die Amtszeit beträgt entsprechend den Kirchengemeinderäten 4 Jahre. Er erarbeitet eine pastorale Planung für die Pfarreiengemeinschaft, d. h. er berät über Regelungen der gottesdienstlichen Feiern; er ist verantwortlich für die Vernetzung der ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zwischen den Pfarrgemeinden und unterstützt sie bei ihrer Tätigkeit. Darüber hinaus erarbeitet der Pfarreienrat ein Konzept zur Öffentlichkeitsarbeit.
Beate Fasen (Vorsitzende Pfarreienrat, stellv. Vorsitzende KGV) Petra Müller (Schriftführerin Pfarreienrat & KGV) Ruxandra Gericke Linda Barger Maria Schneider Hilde Jardin Mariele van Issum Peter Metzen |